B-VG: Art 133 Abs 4 (Verwaltungsgerichtshof; Revision gegen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes; Zulässigkeitsvoraussetzungen; keine Überprüfung der Beweiswürdigung im Allgemeinen)
VwGG: § 34 Abs 1 (Revision, außerordentliche; Zurückweisung wegen Nichtvorliegens der Voraussetzungen des Art 133 Abs 4 B-VG)