StbG 1985: § 10 Abs 1 Z 6 idF BGBl I 2013/136 (Verleihung der Staatsbürgerschaft, bejahende Einstellung zur Republik und Gewähr für mangelnde Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit, Gesamtverhalten des Einbürgerungswerbers, Charakterbild, Prognose, Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit, besonderes Gewicht bei Prognose; Missachtung des Rotlichtes, schwerwiegende Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht)