AlVG: § 26 Abs 3 (Weiterbildungsgeld; nicht gebührend bei Vorliegen einer Beschäftigung; Ausbildungsverhältnisse schließen Bezug von Weiterbildungsgeld nicht aus)
VwGH 24. 4. 2014, 2013/08/0049
Die Bf bringt vor, sie sei in keinem Beschäftigungsverhältnis, sondern in einem Ausbildungsverhältnis gestanden. Ihre Pflichtversicherung beruhe auf § 4 Abs 1 Z 4 ASVG.