ASVG: § 4 Abs 2 (Dienstverhältnis; Verhältnis in wirtschaftlicher und persönlicher Abhängigkeit; Gefälligkeitsdienste, nicht vorliegend; keine spezifische Bindung oder Nahebeziehung)
§ 113 Abs 2 (Verfahren zur Vorschreibung eines Beitragszuschlags; keine Bindung an die Beurteilung der Dienstnehmereigenschaft im Rahmen eines Strafverfahrens nach § 111)