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VwGH 19. 12. 2013, 2011/03/0161 (Luftfahrtrecht)

VwGHLuftfahrtrechtZfV 2014/1385ZfV 2014, 862 Heft 6 v. 7.1.2015

LuftfahrtsicherheitsG 2011: § 2 Abs 4 (Sicherheitsprogramme; Durchführung von Ausbildungen durch geeignete Ausbilder oder Schulungseinrichtungen, die vom BMI im Einvernehmen mit dem BMVIT dazu ermächtigt wurden; Einvernehmen bedeutet Zustimmung; Beurteilung der Eignung)

AVG: – (Behörden, Zusammenwirken bei Erlassung einvernehmlicher Bescheide; Einvernehmen bedeutet die im Bescheid zum Ausdruck gebrachte Zustimmung)

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