Nö Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972: § 31 Abs 2 (Abwesenheit vom Dienst; Krankheit; Verweigerung der zumutbaren Mitwirkung an ärztlicher Untersuchung; psychologische Untersuchung als Befundaufnahme, welche einen Teil der "ärztlichen Untersuchung" darstellt; als Weisung zu qualifizierende Anordnung, auch wenn sie als "Einladung" formuliert ist; nicht vorliegende Willkür der Anordnung; Zumutbarkeit der ärztlichen Untersuchung umfasst jedenfalls das Erscheinen zur Untersuchung)