ASVG: § 4 Abs 2 (Dienstnehmereigenschaft; Verhältnis in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit; Abgrenzung zum Werkvertrag; Abgrenzung zum freien Dienstvertrag; Tätigkeit einer Wirtschaftstreuhänderin; Ausübung höchst qualifizierter Tätigkeiten in weitgehender Eigenständigkeit; keine über eine bloß sachliche Kontrolle des Ergebnisses einer Tätigkeit hinausreichende Kontrolle; kein Überwiegen der Merkmale einer abhängigen Beschäftigung)