Was bedeutet Rechtskraft nach der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle - am Beispiel des gewerblichen Betriebsanlagenrechts**Der Beitrag beruht auf dem Vortrag, der am 7. März 2014 an der Wirtschaftsuniversität im Rahmen des Berufungsverfahrens zur Besetzung einer Professur für Öffentliches Recht gehalten wurde. Der Vortragsstil wurde bewusst beibehalten. Für zahlreiche Anregungen habe ich Iris Eisenberger, Nicolas Raschauer, Bernhard Raschauer und Wolfgang Wessely zu danken.
AbhandlungenDaniel EnnöcklZfV 2014/1298ZfV 2014, 795 Heft 6 v. 7.1.2015