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VfGH 3. 12. 2013, W I 2/2013 (Wahlrecht)

VfGHWahlrechtZfV 2014/1296ZfV 2014, 791 Heft 5 v. 6.11.2014

Nö LWO: § 77 (gültige Ausfüllung des Stimmzettels; Wählerwille muss eindeutig entnehmbar sein)

§ 78 Abs 3 (gültige Abgabe einer Vorzugsstimme, Voraussetzungen; eindeutige Bezeichnung des Bewerbers; nur je ein Bewerber der Landesliste oder der Wahlkreisliste, nur Bewerber derselben Parteiliste, gehören die Bewerber verschiedenen Listen an, Stimme für jenen gültig, dessen Partei angekreuzt; keine verfassungsrechtlichen Bedenken)

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