VfGH 22. 11. 2013, U 2612/2012
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Abweisung des Antrages auf Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten und Ausweisung des Bf nach Afghanistan infolge Widersprüchlichkeit der zur Sicherheitslage in der Heimatprovinz des Bf getroffenen Länderfeststellungen; im Übrigen Ablehnung der Beschwerde.