Tir ROG: § 36 Abs 1 lit a (Flächenwidmungsplan, Änderung, verpflichtend; soweit aufgrund Änderung des örtlichen Raumordnungskonzepts erforderlich; Festlegung Freihaltefläche-Erholungsräume im Raumordnungskonzept; erfordert Änderung einer Widmung als Bauland-Mischgebiet; erstmalige Erlassung eines Raumordnungskonzepts der Änderung eines solchen gleichzuhalten; Rückwidmung ohne Dokumentation der dafür sprechenden öffentlichen Interessen)