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VfGH 11. 12. 2013, B 1354/2010 (Baurecht, Raumordnung)

VfGHBaurecht, RaumordnungZfV 2014/1267ZfV 2014, 779 Heft 5 v. 6.11.2014

Oö ROG 1994: § 21 Abs 2 (Grundsatz der möglichsten Vermeidung gegenseitiger Beeinträchtigung; Berücksichtigung bei der Festlegung von Widmungen)

§ 22 Abs 5 (gemischtes Baugebiet; Klein- und Mittelbetriebe aufzunehmen, die aufgrund ihrer Betriebstype die Umgebung nicht wesentlich stören, sonstige Bauten, die in Wohngebieten oder, soweit es sich um Betriebe iSd Z 1 handelt, in Kerngebieten errichtet werden dürfen)

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