AsylG 2005: § 3 (Status des Asylberechtigten, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung)
§ 20 Abs 1 (Einvernahmen von Opfern bei Eingriffen in die sexuelle Selbstbestimmung, Einvernahme durch Organwalter desselben Geschlechts, außer bestehendes anderes Verlangen; nachweisliches Inkenntnissetzen des Asylwerbers über das Bestehen dieser Möglichkeit)