AsylG 2005: § 3 Abs 1 (Status des Asylberechtigten)
§ 8 Abs 1 (Status des subsidiär Schutzberechtigten)
ARHG: § 13 (Vorrang der Auslieferung, anhängiges Auslieferungsverfahren gegen einen Ausländer oder Vorliegen hinreichender Gründe für die Einleitung, Unzulässigkeit der Außerlandesbringung aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen)