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VwGH 28. 3. 2014, 2013/02/0061 (Verwaltungsstrafrecht)

VwGHVerwaltungsstrafrechtZfV 2014/1229ZfV 2014, 764 Heft 5 v. 6.11.2014

VStG: § 51a Abs 4 (öffentliche mündliche Verhandlung; Durchführung, keine; Antrag auf Durchführung, keine Voraussetzung für Unterbleiben; Abweisung einer Berufung gegen die Zurückweisung eines Einspruches)

VwGH 28. 3. 2014, 2013/02/0061

Mit angef B wurde die Berufung des Bf gegen die Zurückweisung seines Einspruches ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung von der belBeh abgewiesen, obwohl der Bf die Durchführung einer Verhandlung ausdrücklich beantragt hatte.

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