VStG: § 51a Abs 4 (öffentliche mündliche Verhandlung; Durchführung, keine; Antrag auf Durchführung, keine Voraussetzung für Unterbleiben; Abweisung einer Berufung gegen die Zurückweisung eines Einspruches)
VwGH 28. 3. 2014, 2013/02/0061
Mit angef B wurde die Berufung des Bf gegen die Zurückweisung seines Einspruches ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung von der belBeh abgewiesen, obwohl der Bf die Durchführung einer Verhandlung ausdrücklich beantragt hatte.