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VwGH 24. 3. 2014, Ro 2014/01/0017 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

VwGHVerwaltungsgerichtsbarkeitZfV 2014/1218ZfV 2014, 761 Heft 5 v. 6.11.2014

VwGG: § 28 Abs 1 Z 4 idF BGBl I 2008/4 (Inhalt der Beschwerde; Beschwerdepunkt; Übergangsfall; Revision; prozessuale behördliche Entscheidung; geltend gemachte Rechtswidrigkeit nicht Spruchgegenstand)

VwGH 24. 3. 2014, Ro 2014/01/0017

Gemäß der nach § 4 Abs 5 VwGbk-ÜG sinngemäß anzuwendenden Bestimmung des § 28 Abs 1 Z 4 VwGG in der bis zum Ablauf des 31. 12. 2013 geltenden Fassung hat die Revision die bestimmte Bezeichnung des Rechtes zu enthalten, in dem der Revisionswerber verletzt zu sein behauptet (VwGH Beschl 19. 2. 2014, Ro 2014/10/0023).

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