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VwGH 24. 3. 2014, 2014/01/0002 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

VwGHVerwaltungsgerichtsbarkeitZfV 2014/1216ZfV 2014, 760 Heft 5 v. 6.11.2014

VwGVG: § 34 Abs 1 (Verwaltungsgerichte; Entscheidungsfrist; Beginn Vorlage der Beschwerde oder bei Verletzung der Entscheidungspflicht mit Ablauf der vom Verwaltungsgericht gesetzten Frist; Übergangsfälle Asylgerichtshof Bundesverwaltungsgericht; Beginn der Entscheidungsfrist mit 1. 1. 2014)

§ 38 Abs 1 (Fristsetzungsantrag; Einbringung frühestens mit Ablauf der Entscheidungsfrist)

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