BundesvergabeG 2006: § 73 (Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit; Feststellung der mangelnden Zuverlässigkeit durch den Auftraggeber; Möglichkeit der Glaubhaftmachung der Zuverlässigkeit durch den Unternehmer)
§ 164 (öffentliche Auftraggeber als Sektorenauftraggeber)