ASVG: § 4 Abs 2 (Dienstverhältnis; Beschäftigung in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit; Nebeneinanderbestehen eines abhängigen Arbeitsverhältnisses und eines Werkvertragsverhältnisses; Erfordernis der objektiven Trennbarkeit, nicht vorliegend; Seminartätigkeit neben Friseurtätigkeit; Überwiegen der Merkmale persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit; kein generelles Vertretungsrecht; grundsätzliche Bindung an Arbeitszeit und -ort; Kontrollmöglichkeit)