FPG: § 88 (Fremdenpass; Interesse der Republik; restriktiver Maßstab; Einkaufsreisen für Gastronomiebetrieb; Teilnahme an internationalen Boxwettkämpfen; Erkrankung der Großmutter)
VwGH 22. 1. 2014, 2013/21/0043
Wesentliche Voraussetzung für die Verwirklichung der im § 88 Abs 1 FPG umschriebenen Tatbestände ist, dass die Ausstellung eines Fremdenpasses im Hinblick auf die Person des Betroffenen im Interesse der Republik gelegen ist. Für die Ausstellung eines Fremdenpasses kommt es somit nicht bloß darauf an, dass diese im Interesse des Fremden gelegen ist, sondern es muss auch ein positives Interesse der Republik Österr an der Ausstellung eines Fremdenpasses für diesen Fremden bestehen, wobei ein restriktiver Maßstab anzulegen ist (VwGH 15. 9. 2010, 2010/18/0279 = ZfVB 2011/690, 720; 19. 5. 2011, 2009/21/0288 = ZfVB 2012/130).