MEG: § 7 Abs 2 (Eichpflicht, Verantwortlichkeit für Eichung, Übertretung; Bereitstellung durch Gemeinde im rechtsgeschäftlichen Verkehr trotz Übertragung des Eigentums an Messgerät an Gebäudeeigentümer bzw Grundeigentümer)
§ 63 Abs 1 (Strafbestimmungen; Verwendung eines eichpflichtigen Messgerätes)