LuftfahrtG: § 9 Abs 2 (Außenlandungen und Außenabflüge; Erfordernis der Bewilligung durch den Landeshauptmann; Abwägung von öffentlichen Interessen; fehlende Feststellungen zur Beurteilung der naturschutzrechtlichen Einwände und zur Möglichkeit der Erteilung allfälliger Bedingungen und Auflagen)
VwGH 28. 2. 2014, 2012/03/0100