GewO 1994: § 348 Abs 1 (Feststellungsverfahren der Oberbehörde über die Anwendbarkeit der gewerberechtlichen Vorschriften und über den aufrechten Bestand von Gewerbeberechtigungen; Verfahren von Amts wegen)
GewO 1994: § 348 Abs 1 (Feststellungsverfahren der Oberbehörde über die Anwendbarkeit der gewerberechtlichen Vorschriften und über den aufrechten Bestand von Gewerbeberechtigungen; Verfahren von Amts wegen)