GewO 1994: § 29 (Umfang der Gewerbeberechtigung; Wortlaut der Gewerbeanmeldung oder des Bescheides im Zusammenhang mit einschlägigen Rechtsvorschriften; Vertrieb von Backwaren; aufrechte Gastgewerbeberechtigung für Betriebsart "Imbissstube")
§ 111 Abs 2 Z 3 (Gastgewerbe; Ausnahmen vom Befähigungsnachweis; Verabreichung von Speisen einfacher Art; keine Beschränkung des Speisenangebotes)