GewO 1994: § 87 Abs 2 (Entziehung der Gewerbeberechtigung, Absehen, Gründe; keine Deckung aller Gläubigerforderungen durch Zahlungsvereinbarungen; nur teilweise Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen im Rahmen des Abschöpfungsverfahrens)
VwGH 26. 2. 2014, 2013/04/0086