Nö GdO: § 94 (Vorstellung; Abgehen vom von der Gemeindebehörde festgestellten Sachverhalt nur nach Einräumung des Parteiengehörs)
VwGH 10. 12. 2013, 2010/05/0145
Aufhebung des VorstellungsB, weil die belBeh von den Tatsachenfeststellungen der Berufungsbehörde abwich, ohne das Ergebnis ihrer Beweisaufnahme der Gemeinde vorzuhalten (s Baurecht).