NAG: § 11 Abs 1 Z 2 (Aufenthaltstitel "Familienangehöriger"; Einreiseverbot in Deutschland; Feststellungen betreffend "Dereci"-Kriterien)
VwGH 19. 2. 2014, 2013/22/0187
Soweit der Bf vorbringt, die Abweisung seines Antrages sei schon "aus dem Grunde des § 11 Abs 1 Z 2 NAG nicht rechtens", ist ihm Folgendes entgegenzuhalten: Der Versagungsgrund des § 11 Abs 1 Z 2 NAG stellt auf das Bestehen einer Rückführungsentscheidung (etwa) eines anderen EWR-Staates ab. Dass eine derartige (hier in der Bundesrepublik Deutschland ergangene) Entscheidung – wie dem angef B zugrunde gelegt – noch aufrecht ist, wird weder mit der vom Bf im Verwaltungsverfahren vorgelegten Bestätigung des Ausländeramtes Kempten vom August 2012 noch mit dem Beschwerdevorbringen bestritten. Zwar wird in der Beschw erneut behauptet, dass die "Löschung des SIS-Eintrages veranlasst" worden sei, aber auch eingeräumt, dass das Einreiseverbot (nur mehr) in Deutschland wirke. Es ist somit nicht zu beanstanden, dass die bescheiderlassende Beh den Versagungsgrund des § 11 Abs 1 Z 2 NAG als gegeben ansah.