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VwGH 19. 2. 2014, 2013/22/0049 (Fremdenpolizei)

VwGHFremdenpolizeiZfV 2014/1140ZfV 2014, 725 Heft 5 v. 6.11.2014

NAG: § 2 Abs 1 Z 9 (Aufenthaltstitel; Familienangehöriger; österreichische Ehefrau unter 21 Jahren; Fehlen einer besonderen Erteilungsvoraussetzung)

VwGH 19. 2. 2014, 2013/22/0049

Im vorliegenden Fall hatte die österr Ehefrau des Bf zum Zeitpunkt der Antragstellung das 21. Lebensjahr nicht vollendet gehabt. Da sie auch im Zeitpunkt der Erlassung des angef B im Oktober 2012 noch nicht 21 Jahre alt war, liegt kein Fall iSd hg Beschlusses vom 29. 5. 2013, EU 2013/0002-1 (2011/22/0175), vor, mit dem ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gestellt wurde, ob Art 4 Abs 5 der RL 2003/86/EG des Rates vom 22. 9. 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung dahin auszulegen sei, dass er einer Regelung entgegensteht, derzufolge Ehegatten und eingetragene Partner das 21. Lebensjahr bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung vollendet haben müssen, um als nachzugsberechtigte Familienangehörige gelten zu können.

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