FPG: § 55 (Rückkehrentscheidung; Frist für freiwillige Ausreise)
VwGH 20. 2. 2014, 2013/21/0114
In der vorliegenden Beschwerde wird der Sache nach geltend gemacht, die belBeh habe in Verkennung der Rechtslage die in § 55 Abs 2 FPG vorgesehene Abwägung unterlassen. Es wäre – gemeint: als Ergebnis dieser Abwägung – notwendig gewesen, "den Zeitraum für die ‚freiwillige‘ Ausreise auf einen Zeitraum zu erstrecken, bis die MA 35 über den Antrag auf Ausstellung einer Rot-Weiß-Rot – Karte plus entschieden hat".