FPG: § 60 Abs 5 (Aufhebung eines Rückkehrverbotes; anzuwendende Rechtslage; Gefährlichkeitsprognose; Suchtgiftdelikte; Zeit des Wohlverhaltens seit Entlassung aus Strafhaft; grundlegende Änderung der Lebensverhältnisse; Schlepperei; aktuelle Gefahr, keine)
§ 67 Abs 1 (ebenso)