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VwGH 19. 2. 2014, 2012/22/0076, 0077 (Fremdenpolizei)

VwGHFremdenpolizeiZfV 2014/1120ZfV 2014, 715 Heft 5 v. 6.11.2014

NAG: § 21a (Aufenthaltstitel; Nachweis deutscher Sprachkenntnisse; besondere Erteilungsvoraussetzung; Zumutbarkeit der Ablegung einer Prüfung bei einem anerkannten Sprachinstitut)

VwGH 19. 2. 2014, 2012/22/0076, 0077

Die Bf bestreiten nicht, dass die "British Academy" in Hurghada keine iSd § 21a Abs 6 oder Abs 7 NAG mit Verordnung bestimmte Einrichtung ist, deren Sprachdiplome und Kurszeugnisse als Nachweis iSd § 21a Abs 1 NAG über Kenntnisse der deutschen Sprache gelten. Somit durfte die Beh eine besondere Erteilungsvoraussetzung für die Erteilung des beantragten Aufenthaltstitels verneinen, wobei anzumerken ist, dass die Bf eine "Niederlassungsbewilligung – Angehöriger" gem § 47 Abs 3 NAG und nicht einen Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" nach § 47 Abs 2 NAG benötigen würden, handelt es sich bei ihnen doch um bereits volljährige Personen. In beiden Fällen sind aber gem § 21a Abs 1 (iVm § 8 Abs 1 Z 6 bzw Z 8) NAG Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen.

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