Nö Gemeindebeamtendienstordnung 1976, LGBl 2400: § 63 Abs 1 lit b (Versetzung in den zeitlichen Ruhestand, Voraussetzungen)
§ 92 Abs 2 (Verlust des Anspruches auf Erholungsurlaub, Ruhestandsversetzung)
§ 92 Abs 3 (ebenso, Unzulässigkeit einer Abfindung in Geld; Unanwendbarkeit auf Versetzung in den zeitlichen Ruhestand, unzulässige Versagung eines Urlaubsersatzanspruches)