RGV: § 22 Abs 1 (Zuteilungsgebühr, Tagesgebühr und Nächtigungsgebühr; Anspruch bei tatsächlichen Aufwendungen für Nächtigung)
§ 22 Abs 3 (Zuteilungszuschuss; Tagesgebühr; kein Mehraufwand für Nächtigung)
§ 75a Abs 2 (Übergangsbestimmung; Weiteranwendung des § 22 Abs 1 idF vor dem Budgetbegleitgesetz 2011 auf Dienstzuteilungen, bei denen die Ankunft am Zuteilungsort vor dem 1. 1. 2011 lag)