RAO: § 34 Abs 1 Z 4 (Erlöschen der Rechtsanwaltschaft; rechtskräftige Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder dessen rechtskräftige Nichteröffnung mangels kostendeckenden Vermögens; Neuantrag bei Aufhebung des Insolvenzverfahrens erforderlich)
VwGH 24. 3. 2014, 2013/01/0117