MinroG: § 187 Abs 3 (Hauptstellen für das Grubenrettungs- und das Grubenschutzwesen; Beiträge der Bergbauberechtigten; faktischer oder finanzieller Beitrag; Entscheidung nach Maßgabe der Erfordernisse; zulässige Anhörung der Hauptstelle)
AVG: § 45 Abs 3 (Parteiengehör)