MineralrohstoffG (MinroG): § 82 Abs 2 Z 2 (Gewinnungsbetriebsplan; Raumordnung; Grünlandwidmung; Zustimmung der Standortgemeinde; Zustimmungsgegenstand nur konkretes Projekt)
VwGH 26. 2. 2014, 2012/04/0142
§ 82 Abs 2 Z 2 MinroG normiert, dass die Standortgemeinde "dem Abbau" zustimmt und das Vorliegen der Zustimmung nachzuweisen ist. Unter "dem Abbau" kann im Zusammenhang des § 82 MinroG nur der zur Genehmigung beantragte Gewinnungsbetriebsplan, sohin das konkrete Projekt verstanden werden. Somit muss eine Zustimmung für das konkrete Projekt nachgewiesen werden. Gegenständlich wurde eine derartige Zustimmung für den Gewinnungsbetriebsplan betreffend das Abbaugebiet "G II" von der Bf nicht nachgewiesen. Die von der Beschwerde behauptete (raumordnungsrechtliche) "Festlegung von Vorrangzonen" kann keine Zustimmung der Standortgemeinde nach § 82 Abs 2 Z 2 MinroG darstellen, weil eine solche ausdrücklich für das konkrete Projekt erfolgen muss. Abweisung.