Oö BauO 1994: § 27 (Sonderbestimmungen für Werbeanlagen; Errichtung ungeachtet der Flächenwidmung, soweit diese sie nicht ausschließt; keine Störung des Orts- und Landschaftsbildes; Beurteilung anhand Gutachten; Begründung im Falle einander widersprechender Gutachten)
AVG: § 52 Abs 1 (Notwendigkeit eines Sachverständigenbeweises; Heranziehung der Amtssachverständigen; einander widersprechende Gutachten; Begründung, warum einem der Gutachten gefolgt wird)