Nö GdO: § 63 Abs 1 (Volksbefragung, Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches; Anordnung durch Gemeinderat; Prüfung der Rechtmäßigkeit erfordert Prüfung der Rechtmäßigkeit der Fragestellung; Frage nach der Errichtung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet einer Gemeinde; mangelnde Erkennbarkeit, um welche Angelegenheit es geht, keine Möglichkeit der Zuordnung zum eigenen Wirkungsbereich; unzulässige Fragestellung, Aufhebung der Verordnung)