B-VG: Art 139 Abs 1 letzter Satz (Verordnungsprüfung, Individualantrag, Legitimation, keine; Anfechtung der Widmung eines Grundstücks, das nicht im Eigentum des Antragstellers steht; keine unmittelbare Betroffenheit, Eingriff in die Rechtssphäre erst durch allfällige Baubewilligung für Projekt auf dem Nachbargrundstück)
VfGH 13. 9. 2013, V 45/2013