RL 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-RL): Art 10 (Überwachung der Durchführung erlassener Pläne; keine Vorwegprüfung im Zuge der Erlassung von Plänen)
Wr BauO: § 1 Abs 4 (Überwachung der Auswirkungen der Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne, soweit im Rahmen der Umweltprüfung erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt festgestellt wurden)