VfGH 27. 9. 2013, U 701/2013
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Zurückweisung des Asylantrags wegen Unzuständigkeit Österreichs gem § 5 AsylG 2005 und Ausweisung in die Niederlande mangels hinreichender Auseinandersetzung mit dem Aspekt der Asylberechtigung eines in Österreich lebenden mj Kindes des Asylwerbers im Hinblick auf die gegebenenfalls gebotene Ausübung des Selbsteintrittsrechts.