EisenbahnG (EisbG): § 31a Abs 1 idF BGBl I 2006/125 (eisenbahnrechtliche Baubewilligung, Antrag, Beilagen; Gutachten, dass das Vorhaben dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn einschließlich der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes entspricht; widerlegbare Vermutung der inhaltlichen Richtigkeit; Verpflichtung zur Vorlage von Sachverständigengutachten zu allen entscheidungsrelevanten Fragen; besondere Betriebsgefahren aus dem Eisenbahnbetrieb, Überprüfung durch Behörde erforderlich; Bedenken hinsichtlich der Objektivität der Privatgutachter, bezüglich der Abweichung von den Regelungen des AVG, Art 11 Abs 2 B-VG; Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip und unzulässige Abweichung vom AVG)