Stmk BHG: § 21 Abs 1 (Behinderte, nicht in Einrichtung der Behindertenhilfe wohnend; Hilfe zum Wohnen; Wohnassistenz für Behinderte)
§ 21 Abs 3 (Hilfe zur mobilen Wohnbetreuung; Unterstützung und Qualifikation mit dem Ziel, ihre Kompetenz in der Durchführung der alltäglichen Verrichtungen und sonstigen Anforderungen, die selbstständiges Wohnen mit sich bringt, zu erhöhen)