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VfGH 27. 11. 2013, V 60/2013 (Baurecht, Raumordnung)

VfGHBaurecht, RaumordnungZfV 2014/1000ZfV 2014, 628 Heft 4 v. 16.9.2014

Wr BauO: § 58 Abs 1 (Änderung des Bebauungsplanes, Änderung von Verkehrsflächen, durch die die Verpflichtung zur Einbeziehung oder Abtretung nach Maßgabe der neuen Baulinie entsteht; Verpflichtung zur Leistung einer Entschädigung an die Gemeinde oder an den Eigentümer)

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