Wr BauO: § 1 Abs 4 (Überwachung der Auswirkungen der Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne, soweit im Rahmen der Umweltprüfung erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt festgestellt wurden)
§ 2 Abs 1a (Entwurf Flächenwidmungsplan, Schaffung der Voraussetzung für UVP-pflichtiges Vorhaben; Umweltprüfung; Einkaufszentrum, das nicht UVP-pflichtig ist)