AsylG 2005: § 25 Abs 1 Z 1 (Ablegung des Antrags auf internationalen Schutz als gegenstandslos, ua im Familienverfahren, wenn dem Fremden nach Befassung des Bundesasylamtes die Einreise nicht gewährt wird)
AsylG 2005: § 25 Abs 1 Z 1 (Ablegung des Antrags auf internationalen Schutz als gegenstandslos, ua im Familienverfahren, wenn dem Fremden nach Befassung des Bundesasylamtes die Einreise nicht gewährt wird)