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VwGH 3. 10. 2013, 2012/06/0156 (Verwaltungsverfahren)

VwGHVerwaltungsverfahrenZfV 2014/969ZfV 2014, 613 Heft 4 v. 16.9.2014

AVG: § 13 Abs 1 (Anbringen, Inhalt; Antrag im mietrechtlichen Schlichtungsverfahren, ausdrücklich auf den nicht anwendbaren § 73 AußStrG gestützt; keine Zurückziehung durch die Partei nach Hinweis auf die Unanwendbarkeit des § 73 AußStrG, keine Stützung auf andere Rechtsgrundlage; keine Umdeutung des Antrags als solcher nach § 69 AVG; Zurückweisung)

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