AVG: § 37 (Ermittlungsverfahren, Zweck; Entfall eines Ermittlungsverfahrens nur in Ausnahmefällen, besondere Sorgfalt bei Entscheidung einer einzigen Verwaltungsinstanz; Feststellungsantrag nach ElWOG; Unterlassung der Einräumung von Parteiengehör, kein relevanter Verfahrensmangel, soweit Umstände betroffen, hinsichtlich derer das Vorbringen dem Neuerungsverbot nach § 41 Abs 1 VwGG unterliegt oder wenn sich der Sachverhalt aus dem Vorbringen der Partei ergibt)