UVP-G 2000: § 6 (Umweltverträglichkeitserklärung; auf entsprechendem fachlichen Niveau)
§ 9 Abs 1 (UVP-Verfahren; Auflage der Umweltverträglichkeitserklärung zur Einsicht)
§ 9 Abs 3 (Kundmachung des Vorhabens gem § 44a Abs 3 AVG; anderer Zweck als UVE, geringere Anforderungen hinsichtlich der Detailliertheit der Angaben)