VwGG: § 46 Abs 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis; Versäumung der Beschwerdefrist)
§ 46 Abs 3 (Wiedereinsetzung; Antrag; Nachholung der versäumten Handlung; keine; vorangehender Wiedereinsetzungsantrag an VfGH; Wegfall des Hindernisses mit Verfassen des Schriftsatzes an VfGH)